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3. Das Gesetz der freien Kombinierbarkeit der Gene

Mendel untersuchte nicht nur ein Merkmal - die Blütenfarbe - an den Erbsenpflanzen, sondern zudem noch sechs andere. Damit konnte er herausfinden, ob die Erbanlagen einer Rasse mit all ihren Ausprägungen (Größe, Wuchsform, Farbe etc.) eine Einheit bilden, oder ob sie auf einzelnen Genen liegen und somit frei kombinierbar sind.

Mendel kreuzte Pflanzen, die sich in mehreren Merkmalen voneinander unterschieden (in der Abbildung ist es ein dihybrider Erbgang) und fand heraus, dass die Merkmale sich mischten: die Nachkommen einer roten, großen Pflanze und einer weißen, kleinen konnten sowohl rot und klein als auch weiß und groß werden.

zweites gesetz


Diese Kombinierbarkeit ist jedoch nur möglich, wenn die Merkmale auf verschiedenen Chromosomen liegen, was bei der Erbse der Fall war.
Die phänotypischen Ausprägungen liegen hierbei in einem jeweils speziellen Verhältnis vor.

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