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2. Das Spaltungsgesetz

Die Nachkommen einer Kreuzung mischerbiger Individuen sind nicht mehr gleichförmig, sondern spalten ihr äußeres Erscheinungsbild in einem bestimmten Zahlenverhältnis auf.

Mendel kreuzte die Pflanzen der F1-Generation untereinander. In der folgenden Generation (F2, siehe Abbildung) traten neben den roten wieder weiße Blüten auf, und zwar im Verhältnis 3:1.

zweites gesetz


Somit konnte Mendel beweisen, dass die Information für die weißen Blüten nicht verloren gegangen war, sondern nur von dem roten Merkmal überdeckt wurde. Hierbei kann man unterscheiden zwischen dem phänotypischen (also auf das Aussehen) bezogenen und dem genotypischen (auf die Gene bezogenen) Verhältnis. Phänotypisch beträgt es 3:1, da statistisch drei der vier Nachkommen rote Blüten haben. Genotypisch jedoch ist das Verhältnis 1:2:1, denn auf eine homozygot rote Pfanze kommen zwei heterozygote, bei denen sich nur das dominante Gen durchsetzt, und eine homozygot weiße.

Kreuzte Mendel die weißen Nachkommen nur untereinander weiter, blieben die Blüten weiß. Erst wenn er eine rotblütige Pflanze dazu nahm, trugen die Nachkommen erneut auch rote Blüten.

Das Spaltungsgesetz besagt demnach, dass die Nachkommen einer Kreuzung mischerbiger Individuen nicht mehr gleichförmig sind, sondern ihr äußeres Erscheinungsbild in einem bestimmten Zahlenverhältnis aufspalten. Dieses Verhältnis ist von Faktoren wie dem Erbgang und den Merkmalen der Elternpflanzen abhängig.

Aus dieser Entdeckung konnte Mendel wichtige Informationen über die Gene als Träger des Erbgutes ableiten, zum Beispiel:

  • Erbträger können anwesend sein, ohne ausgeprägt zu werden
  • Gene wirken in den Bastarden zwar zusammen, verschmelzen aber nicht miteinander zu etwas ganz anderem, da sie ja wieder aufgespalten werden können
  • Gene müssen in den Körperzellen reinrassiger Individuen doppelt (diploid) vorhanden sein, in den Keimzellen aber nur einfach (haploid), damit sie sich in den Nachkommen neu kombinieren können.

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